Allgemeine Geschäftsbedingungen

Institut für kundenzentrierte Realisation (IkR) / Jan Hardt

Ehrenkodex
Ehrenkodex und Selbstverständnis:

Das IkR / Jan Hardt unterstützt jeden Auftraggeber mit bestmöglicher Beratung, verlässlicher und zügiger Durchführung und einer förderlichen Nachbetreuung. Die Unternehmerphilosophie des IkR / Jan Hardt ist daher stets zum Wohle und zum Vorteil des Auftraggebers angelegt und entspricht einem vorbildlichen Preis/Leistungs-Verhältnis.
 

Vertragsverhältnis
Das IkR / Jan Hardt erbringen ausschließlich Dienstleistungen. Alle Tätigkeiten werden als Arbeitszeiten abgerechnet. Hieraus folgt, dass kein Werkvertrag zustande kommen kann, sondern generell und ausschließlich nur Dienstverträge in Form bezahlter Arbeitsstunden!

Berechnungsfähig sind alle zur Erbringung der Leistung für den Auftraggeber notwendigen aufgewendeten Zeiten, wie Arbeitszeiten, Fahrzeiten etc.

Für alle Geschäftsbeziehungen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie ergänzend jeweils die Besonderen Geschäftsbedingungen des IkR / Jan Hardt für:

  1. Allgemeines
  2. die Durchführung von Seminaren
  3. die Leistungen als Referent, Dozent, Publizist
  4. die Hotline
  5. der Einkauf von Hardware
  6. der Vertrieb von Software
  7. die Installation von Hardwareware
  8. die Installation von Software
  9. die Instandhaltung von Software
  10. die Herstellung von Individualprogrammen
  11. die Reparatur und Erweiterung von Hardware
  12. die Zahlungs- und Lieferbedingungen


1.1 Haftung

Die Haftung des IkR / Jan Hardt beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.


1.2 Nebenabreden

Nebenabreden bedürfen der Schriftform.


1.3 Aufrechnung

Gegen Forderungen des IkR / Jan Hardt sind Aufrechnungen jedweder Art unzulässig, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Gleiches gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes, wenn der Vertragspartner Kaufmann ist.


1.4 Abweichende Geschäftsbedingungen

Etwaige abweichende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nicht anerkannt.


1.5 Gerichtsstand

Es wird als ausschließlicher Gerichtsstand Köln vereinbart.


1.6 Anwendung deutschen Rechtes

Für die Vertragsbeziehungen gilt ausschließlich gesamtdeutsches Recht.


1.7 Arbeitsstundenberechnung

Sofern nicht anders vereinbart wird mindestens 0:30 h Arbeitszeit je Kontakt berechnet.


1.8 Unwirksamkeit

Sind oder werden die Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen der AGB nicht berührt.
Es soll dann die Regelung gelten, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Zwecke der Vereinbarung möglichst nahe kommt.

 

 

2. Besondere Geschäftsbedingungen für die Durchführung von Seminaren


2.1 Allgemein

Für alle Geschäftsbeziehungen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des IkR / Jan Hardt, sowie für die Softwareschulung ergänzend die nachstehenden Bedingungen.


2.2 Leistungsumfang für Firmenauftraggeber
Unterlässt der Auftraggeber die rechtzeitige Einsendung eines unterschriebenen Auftrages, obwohl er telefonisch, per Fax oder mündlich die Durchführung weiterhin ordert, und dann letztlich doch absagt, trägt der Kunde 100% der Kosten. Wird innerhalb eines halben Jahres der ausgefallene Kurs durchgeführt, werden von den einst gezahlten 100% Seminargebühren 50% angerechnet.
Die Lernziele sind - wenn nicht anders besprochen und schriftlich skizziert - den Unterrichtsmaterialien zu entnehmen oder in das Ermessen des Seminarleiters gelegt. Ein Anspruch auf den Einsatz von Unterrichtsmaterial besteht nicht.
Formen des Unterrichtes sind Grundkurse, Aufbaukurse, Profikurse, Workshops und Training on the job, Coaching.


2.3 Leistungsumfang für Privatpersonen

Alle Anmeldungen müssen bis spätestens drei Wochen vor Kursbeginn an das IkR / Jan Hardt gerichtet sein. Die Teilnehmergebühren werden mit der Auftragsbestätigung fällig.
Die Lernziele sind - wenn nicht anders besprochen und schriftlich skizziert - den Unterrichtsmaterialien zu entnehmen oder in das Ermessen des Seminarleiters gelegt. Ein Anspruch auf den Einsatz von Unterrichtsmaterialien besteht nicht.


2.4 Urheberrecht

Alle Rechte für die ausgehändigten Schulungsunterlagen liegen beim IkR / Jan Hardt. Ohne dessen schriftliche Genehmigung darf nicht, auch nicht auszugsweise, vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden. Ein Erwerb der genannten Unterlagen zum Selbststudium ist möglich.


2.5 Gewährleistung

Das IkR / Jan Hardt verpflichtet sich, ein als Seminarauftrag vom Kunden rechtzeitig unterschriebenes Training mit eigenen oder mit Fremdkräften oder zu anderen Partnern übergebene Seminare mit bestem Wissen und Gewissen durchzuführen. Didaktische, pädagogische und medienpädagogische Gestaltungsweisen obliegen der Verantwortung des Trainers, der nicht unbedingt mit dem Trainernamen des Seminarauftrages übereinstimmen muss.


2.6 Rücktritt

Stornierungen mehr als 2 Wochen vor Kursbeginn sind kostenfrei. Danach wird 50% der Kursgebühr in Rechnung gestellt (bzw. bei Privatpersonen zurückerstattet). Sollte bis spätestens 5 Arbeitstage vor Kursbeginn keine Stornierung erfolgt sein und der Privatteilnehmer trotzdem nicht am gebuchten Kurs teilnimmt, werden 80% der bezahlten Gebühr einbehalten.
Bei Hotelstornierungen gibt IkR / Jan Hardt die berechneten Hotelkosten an den Auftraggeber weiter. In Absprache mit IkR / Jan Hardt ist die Teilnahme an einem Seminar an eine nicht auf dem Antragsformular genannte Person übertragbar.


2.7 Teilnehmerzahl

Ein Einzelseminar, ein Einzelcoaching gilt für 1 Person
Ein Kleingruppenseminar gilt für 2-7 Personen
Ein Gruppenseminar gilt für 8 bis 10 Personen

Falls eine Mindestteilnehmerzahl bei offenen Ausschreibungen nicht erreicht werden sollte, behält sich das IkR / Jan Hardt vor, den Kurs abzusagen bzw. auf einen anderen Termin zu verlegen. Bereits gezahlte Schulungsgebühren werden in diesem Fall gutgeschrieben oder auf Wunsch zurückerstattet. Freibleibende Plätze können auch bei Firmenseminaren durch das IkR / Jan Hardt mit weiteren Teilnehmern besetzt werden.


2.8 Preise

Die Preise ergeben sich aus dem Angebot bzw. Rahmenvertrag, der zwischen dem IkR / Jan Hardt und dem Kunden abgeschlossen wurde. Grundsätzlich nicht im Angebot wörtlich enthalten sind Spesen, Kilometerverrechnungen, Material- und ev. Aufbaukosten.


2.9 Haftung

Die Haftung wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Das IkR / Jan Hardt haftet nicht bei unverhofftem Nichtzustandekommen eines Seminars durch Tod des Instruktors, plötzlicher Erkrankung oder sonstiger unberechenbarer Ereignisse, wie z.B. Natureinflüsse, Krieg, Epidemien und schwerer Autopannen. Sollten Seminare in Hotels oder in anderen, vom Auftraggeber für die Durchführung des Seminars angemieteten Räumen, ausfallen, kann das IkR / Jan Hardt nicht zur Haftung herangezogen werden, auch nicht für die Belegung von Zimmern für die Teilnehmer. Das IkR / Jan Hardt verpflichtet sich bei Bekanntwerden eines oben genannten Ausfallgrundes den Auftraggeber unverzüglich zu kontaktieren und zu informieren.


2.10 Lehrmittelmängel

Ergeben sich Defekte an des IkR / Jan Hardt gestellten arbeitsplatzspezifischen Geräten während eines Seminares, wird dies als unkalkulierbares Risiko akzeptiert.

 

 

3. Besondere Geschäftsbedingungen für die Leistungen als Referent, Dozent, Publizist   

 

3.1 Allgemein

Für alle Geschäftsbeziehungen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des IkR / Jan Hardt, sowie für die Leistungen als Referent, Dozent und Publizist ergänzend die nachstehenden Bedingungen.


3.2 Leistungsumfang

Jede Beauftragung des IkR / Jan Hardt, an einem öffentlichen Symposium, eines Kongresses, einer Messe, einer Fachtagung als Dozent, Referent oder Redner wird zuvor schriftlich fixiert. Der Einsatz des IkR / Jan Hardt in einer Veranstaltung des Auftraggebers soll zum Gelingen beitragen und den Teilnehmern ein perfektes Gesamtbild des Veranstalters vermitteln. Von Teilnehmern gewünschte Unterlagen werden zusätzlich nach vorheriger Absprache berechnet.


3.3 Urheberrecht

Alle Rechte für ausgehändigte Unterlagen an den Auftraggeber oder an die Teilnehmer liegen beim IkR / Jan Hardt. Ohne dessen schriftliche Genehmigung darf nicht, auch nicht auszugsweise, vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden. Ein Erwerb der genannten Unterlagen zum Selbststudium ist möglich.


3.4 Gewährleistung

Das IkR / Jan Hardt verpflichtet sich, eine Veranstaltung, dessen Beauftragungsvertrag vom Auftraggeber rechtzeitig unterschriebenen vorliegt, mit bestem Wissen und Gewissen durchzuführen. Didaktische, pädagogische und medienpädagogische Gestaltungsweisen obliegen der Verantwortung des Referenten. Das IkR / Jan Hardt behält sich vor, bei persönlicher Unabkömmlichkeit eine Ersatzkraft zu stellen.


3.5 Rücktritt

Stornierungen mehr als 2 Wochen vor Beginn sind kostenfrei. Danach wird 50% des Honorars in Rechnung gestellt.


3.6 Teilnehmerzahl

Die Teilnehmerzahl wird separat verhandelt und entsprechend der Honorierung vergütet.


3.7 Honorar

Die Honorarhöhe ergibt sich aus dem Angebot bzw. Rahmenvertrag, der zwischen dem IkR / Jan Hardt und dem Kunden abgeschlossen wurde. Grundsätzlich nicht im Angebot wörtlich enthalten sind Spesen, Kilometerverrechnungen, Material- und ev. Aufbaukosten.


3.8 Haftung

Das IkR / Jan Hardt haftet nicht bei unverhofftem Nichtzustandekommen eines Vortrages u.d.gl. durch plötzlicher Erkrankung des Referenten oder sonstiger unberechenbarer Ereignisse, wie z.B. Natureinflüsse, Krieg, Epidemien und schwerer Autopannen bzw. Unfällen. Sollten Seminare in Hotels oder in anderen, vom Auftraggeber für die Durchführung der Veranstaltung angemieteten Räumen ausfallen, kann das IkR / Jan Hardt nicht zur Haftung herangezogen werden, auch nicht für die Belegung von Zimmern für die Teilnehmer. Das  IkR / Jan Hardt verpflichtet sich bei Bekanntwerden eines oben genannten Ausfallgrundes, den Auftraggeber unverzüglich zu kontaktieren und zu informieren.


3.9 Lehrmittelmängel

Ergeben sich Defekte an des IkR / Jan Hardt gestellten vortragsspezifischen Geräten während einer Veranstaltung, wird dies als unkalkulierbares Risiko akzeptiert.

 

 

4. Besondere Geschäftsbedingungen für die Hotlinedienste 


4.1 Allgemein

Für alle Geschäftsbeziehungen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des IkR / Jan Hardt, sowie für die Hotlinedienste die nachstehenden Bedingungen.


4.2 Hotline

Kunden die Aufträge an das IkR / Jan Hardt erteilt haben bzw. bei denen Aufträge bereits ausgeführt wurden, erhalten –soweit möglich– eine Hotlineberatung. Diese ist wie oben unter „Vertragsverhältnis“ beschrieben ein kostenpflichtiger Dienst. Zusätzlich trägt der Auftraggeber der die Hotline in Anspruch nimmt die Kommunikationsgebühren.

Die Hotlinegesuche werden mit dem aktuellen Stundensatz im 15-Minuten-Takt plus gesetzlicher MwSt. plus der aktuellen Bearbeitungspauschale berechnet werden. Ein separater Auftrag des Auftraggebers ist hierfür nicht zwingend erforderlich.

Die telefonische Hilfesuche wird pro Minute zum aktuellen Betrag abgerechnet zzgl. einer Bearbeitungspauschale zum aktuellen Betrag.

Sollte sich herausstellen, dass ein Vor-Ort-Service notwendig wird, kann ein solcher Einsatz des IkR / Jan Hardt zum aktuellen Betrag pro Stunde vereinbart werden. Eine Fehlerbehebungsgarantie wird aufgrund der unüberschaubar großen Anzahl von Hardware- Telefonie-, Internet- und Softwarekombinationen grundsätzlich ausgeschlossen.


4.3 Gewährleistung

Eine Gewährleistung für funktionierende Lösungsschritte kann der Hilfesuchende nicht erwarten. Insbesondere dann nicht, wenn Funktionsfehler der Software und / oder der Hardware inkl. der Telefonanlage vorliegen.

Komplexe Probleme werden auch Telefon unabhängig vom IkR / Jan Hardt bearbeitet. Lösungsvorschläge gibt das IkR / Jan Hardt zu einem späteren Zeitpunkt telefonisch oder schriftlich an den Anrufer weiter. Die Berechnungsgrundlagen entsprechen dem Punkt 4.2.


4.4 Datenaustausch und Datenfernübertragung

Das Einklinken via Modem in ein DV-Kundensystem geht grundsätzlich zu Lasten des Kunden. Befehlsverformungen durch Übertragungsfehler in der Telefonleitung und/oder in der Übertragungssoftware können nicht ausgeschlossen werden. Für Folgefehler im Soft- und Hardwarebereich besteht keine Haftungsmöglichkeit. Jede angefangene Minute wird zum aktuellen Betrag in Rechnung gesetzt.

 

 

5. Besondere Geschäftsbedingungen für den Einkauf von Hardware  


5.1 Allgemein

Für alle Geschäftsbeziehungen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des IkR / Jan Hardt, sowie für den Vertrieb von Hardware


5.2 Leistungsumfang

Das IkR / Jan Hardt verkaufen keine Hardware, sondern leisten ggf. den Dienst Hardware für den Auftraggeber auszuwählen, einzukaufen, zur Wartung zu Bringen, zu warten, zu reparieren etc. ggf. auf Rechnung an das IkR / Jan Hardt gelieferte Waren werden dem Kunden zum gleichen Preis weiterberechnet. Das Arbeitsaufwand wird nach den aktuell gültigen Stundentarifen zusätzlich in Rechnung gestellt


5.3 Lieferfrist

Die Lieferfrist beginnt zu laufen ab Auftragsannahme. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Ware innerhalb der bestellten Frist versandbereit ist.

Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflicht des Bestellers aus dieser oder früherer Leistung des IkR / Jan Hardt voraus. Fälle höherer Gewalt und unvorhergesehene Ereignisse, die nach Vertragsschluss eingetreten sind, verlängern die Lieferfrist angemessen.

Teillieferungen sind zulässig.


5.4 Allgemein

Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung des IkR / Jan Hardt mit dem Besteller das Eigentum des IkR / Jan Hardts. Dies gilt auch dann, wenn Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Etwaige Kosten wegen bestellter dann aber nicht gewünschter Hardware liegen vollständig beim Auftraggeber.


5.5 Haftung

Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit das IkR / Jan Hardt oder ein vom IkR / Jan Hardt beauftragtes Subunternehmen nicht vorsätzliche oder grob fahrlässig handelt.

 

 

6. Besondere Geschäftsbedingungen für den Vertrieb von Software   


6.1 Allgemein

Für alle Geschäftsbeziehungen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des IkR / Jan Hardt, sowie für den Vertrieb von Software.


6.2 Überlassung der Software und der dazugehörenden Unterlagen

Das IkR / Jan Hardt räumt dem Kunden das zeitlich unbegrenzte, nicht übertragbare und nicht ausschließliche Recht ein, Fremdsoftwareprodukte gemäß den nachstehenden Bedingungen zu nutzen.

Das IkR / Jan Hardt übergibt dem Kunden das Softwareprodukt in einer ausführbaren Form auf Datenträger, zuzüglich einer ev. Produktdokumentationen, so diese vom Softwarehersteller vorgesehen ist.

Das IkR / Jan Hardt ist bereit, überlassene Softwareprodukte zu den bei ihm üblichen Bedingungen und Preisen zu pflegen.


6.3 Gewährleistung

Die Verpflichtung zur Gewährleistung für Softwareprodukte gilt nur für sichtbare Datenträger- oder Literaturbeschädigungen, die direkt nach der Abnahme erkannt werden. Das IkR / Jan Hardt tritt zur Ersatzbeschaffung als Dienst an den Hersteller heran. Nur dieser kann dann für eine Gewährleistung haften.


6.4 Haftung

Das IkR / Jan Hardt haftet für bei ihm lagernde Datenträgermaterialien bei Verlust oder Beschädigung mit der Wiederbeschaffung des Datenmateriales, nicht mit der Wiederbeschaffung verlorener Firmendaten.

Schadenersatzansprüche des Auftraggebers, insbesondere wegen irgendwelcher Schäden aus Beratung, Unterstützung bei der Einführung der Programme oder Programmfehler sind ausgeschlossen, es sei denn, das IkR / Jan Hardt handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig.

Grundsätzlich ist das IkR / Jan Hardt nicht regresspflichtig zu machen für fehlerhafte Telekommunikations-, Drucker-, Bildschirm-, Maus-, CD-ROM-, Soundkarten-, ISDN-, Modem-, Scanner-, Streamer-, Telefonie-, Fax-Internet- Netz-, und Großrechnertreiber. Entsprechendes gilt für alle anderen Programmdateien von Herstellern von Standard- und Individualsoftware und deren Auswirkungen auf das noch nicht oder auf das bereits laufende DV-System im Sinne einer Einzelplatz-, einer Netzwerk- oder einer Großrechnerlösung und deren entsprechenden Anbindungen.


6.5 Telefon- und Postgebühren Datenträger

Telefonische Beratung in Fragen der Benutzung der im Einsatz befindlichen Software, soweit die Anwender ausreichend vom IkR / Jan Hardt oder einem von ihm akzeptierten Partnerunternehmen eingewiesen oder geschult sind, sind als Hotline-Dienste entsprechend den in 4.ff Hotlinebestimmungen abzurechnen.

Postgebühren für Datenfernübertragungen und Kosten für Datenträger sind grundsätzlich nicht enthalten.

 

 

7. Besondere Geschäftsbedingungen für die Installation von Hardware  


7.1 Allgemein

Für alle Geschäftsbeziehungen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des IkR / Jan Hardt, sowie die Hinweise für die Installation von Hardware.


7.2 Aufstellungsort

Die Geräte dürfen keiner direkten Sonneneinstrahlung oder der direkten Wärme eines Heizkörpers ausgesetzt werden. Die Lüftungsschlitze des Systems sind frei zu halten.


7.3 Klimadaten

Für die Kommunikations- und Arbeitsplatzsysteme sind folgende Klimadaten einzuhalten:

Temperatur: 15-30 Grad Celsius
Relative Luftfeuchtigkeit 30 bis 75 %
Taupunkttemperatur max. 25 Grad Celsius

Ein Temperaturwechsel darf max. 7 Grad Celsius pro Stunde betragen.

Um Schäden und damit verbundene Ausfälle zu vermeiden, sind die Geräte bei Überschreitung bzw. Unterschreitung der Klimadaten sofort nach ordnungsgemäßen Verlassen der laufenden Programme abzuschalten.

Sollte zur Erreichung der Klimadaten eine Klimaanlage erforderlich werden, so muss die Kühlluft der Reinheitsklasse 2 nach DIN/EC 75 entsprechen.

Zu beachten ist, dass elektronische Anlagen nach Unterkühlung erst nach einer Erwärmung auf mindestens 15 Grad Celsius in Betrieb genommen werden dürfen.

Zu geringe Luftfeuchtigkeit führt insbesondere bei der Verwendung von Teppichbelägen zu elektrostatischen Aufladungen. (Umkippen von Bits und Bytes sind die Folge!). Bei zu hoher Papierfeuchtigkeit werden Papiervorräte weich und wellig, Druckereinzüge funktionieren dann nur bedingt. Nichtzertifizierte Netz- und TK-Kabel führen immer wieder zu instabilem Laufverhalten der Anlagen!!


7.4 Bodenbeläge

Die elektrostatische Aufladung der Fußbodenbeläge muss so gering sein, dass keine Entladungen auftreten können, die den Betrieb des Systems stören.
Kunststoffbeläge mit einem Ableitwiderstand R1 <= 10 Giga-Ohm haben sich bewährt. Bei bereits verlegten Böden ist ein Erdableitwiderstand RE <= 10 Giga-Ohm erforderlich (DIN 51953). Bei Textilbelägen empfehlen sich antistatische Beläge, bei denen die Grenzspannung von 2 KV (DIN 54345) nicht überschritten werden kann.

IkR / Jan Hardt warnt ausdrücklich vor Schlingenteppichen. Die elektrostatische Aufladung bei Gang über einen solchen Bodenbelag ist derart, dass eine anschließende Berührung des Monitorglases zur Zerstörung des Monitors führen kann.


7.5 Stromversorgung

Für Systeme und Peripherie müssen Schukosteckeranschlüsse nach den VDE-Bestimmungen bestehen. Bei Großrechnern ist gegebenenfalls ein 3-phasiger Starkstromanschluss mit separater Absicherung erforderlich.

Ferner ist darauf zu achten, dass alle Peripheriegeräte stromseitig gleiches Erdpotential aufweisen.

Der Anschluss muss jeweils an eine separate 16 AT abgesicherte Leitung vorgenommen werden, damit Störungen durch fremde Verbraucher vermieden werden können.

Bei Anschluss der Peripherie an 2 oder mehrere separate Zuleitungen ist auf Phasengleichheit zu achten. Die zulässige Spannungstoleranz darf 10% nicht überschreiten.


7.6 Kabelversorgung

Signalkabel dürfen nicht direkt neben Netzkabeln oder anderen stromführenden Kabeln verlegt werden.

Erfolgreicher Mindestabstand von starkstromführenden Kabeln darf bei nicht abgeschirmten Signalkabeln nicht weniger als 5 cm betragen (vgl. im übrigen DIN 57229, VDE 0228).

Für bestimmte Vernetzungsarten und -techniken bei Mehrplatzanlagen sind spezielle Schnittstellenspezifikationen einzuhalten.

 

7.7 Datensicherung

Dem Aufgabengebiet des Kunden obliegt eine Datensicherung, bevor das IkR / Jan Hardt eine neue Hardwareinstallation oder Reparatur etc. vornimmt, es sei denn, der Auftrag sieht eine andere Vorgehensweise vor.

 

 

8. Besondere Geschäftsbedingungen für die Installation von Software 

 

8.1 Allgemein

Für alle Geschäftsbeziehungen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des IkR / Jan Hardt, sowie für die Installation von Software.


8.2 Datensicherung

Dem Aufgabengebiet des Kunden obliegt eine Datensicherung, bevor IkR / Jan Hardt eine neue oder eine Updateinstallation vornimmt, es sei denn, der Auftrag sieht eine andere Vorgehensweise vor.


8.3 Anpassung

Stellt sich bei der Softwareinstallation eine Unverträglichkeit mit der vorhandenen oder neu veräußerten Hardware heraus, die auf Fehler des Softwarepaketes oder der Hardware schließen lassen, aber in dieser Konstellation nicht bekannt sein konnten, liegt die Gewährleistung und die Haftung ausschließlich bei den Hard- und Softwareherstellern. Falls durch die genannten Umstände Mehrzeiten für den versuchten bzw. den zuverlässigen Lauf der DV-Ausstattung nötig waren, wird diese Zeit dem Kunden bzw. dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

Dies gilt insbesondere für Telefonanlagen, Telefone, Telefon-Routern, Netzwerk-Routern und Netzwerksystemen, die nicht des IkR / Jan Hardt empfohlen wurden bzw. von denen sogar abgeraten wurde. Gerade hier sind Treiber einzig in der Verantwortung der Hardware-Produzenten.


8.4 Subunternehmer

Finden die vom IkR / Jan Hardt beauftragten Subunternehmer die im Punkt 8.3 genannten Schwierigkeiten vor, haben der Subunternehmer und seine im Auftrag handelnden Mitarbeiter die Pflicht, vor dem Lösungsansatz von Softwareanpassung und Softwareinstallation bei einem zeitlichen Mehraufwand der veranschlagten Installationszeit das IkR / Jan Hardt schriftlich über die anstehenden Probleme zu unterrichten und einen finanziellen, zeitlichen als auch inhaltlichen Vorschlag zur Lösung der Problematiken zu unterbreiten. Erst wenn das IkR / Jan Hardt nach vorheriger Einverständniserklärung des Kunden die Folgearbeit in Auftrag gibt, gilt die weitere Arbeitszeit als anrechenbar.

 

 

9. Besondere Geschäftsbedingungen für die Instandhaltung von Software

 

9.1 Allgemein

Für alle Geschäftsbeziehungen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des IkR / Jan Hardt, sowie für die Installation von Software.

 

9.2 Im Rahmen der Instandhaltungsvereinbarung erbringt das IkR / Jan Hardt folgende Leistung:

9.3 Eigentumserklärung des Kunden

Das IkR / Jan Hardt geht davon aus, dass die installierte Software rechtmäßig vom Kunden erworben und in ausreichender Zahl lizenziert ist. Jegliche Abweichung davon und daraus resultierende Folgen gehen zu Lasten des Auftraggebers.


9.4 Berechnungen für die Instandhaltung

Jede der in Punkt 9.2 genannten Arbeitsinhalte ist zum vereinbarten Stundensatz zuzüglich Spesen und Fahrkosten zu verrechnen.

 

 

10. Besondere Geschäftsbedingungen für die Herstellung von Individualsoftware 


10.1 Allgemein

Für alle Geschäftsbeziehungen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des IkR / Jan Hardt, sowie für die Herstellung von Individualsoftware.

 

10.2 Erstellung der Programme und der dazugehörigen Unterlagen

Das IkR / Jan Hardt erstellt die in einer gesonderten Vereinbarung beschriebenen Datenverarbeitungsprogramme und Makros, nachstehend kurz als "Programme" bezeichnet.

Das IkR / Jan Hardt übergibt dem Kunden das Programm in einer ausführbaren Form auf Datenträger und auf Wunsch zuzüglich einer Programmdokumentation.

 

10.3 Zusammenarbeit zwischen den Vertragspartnern

Das IkR / Jan Hardt erhält vom Auftraggeber alle für die Erstellung von Programmen benötigten Unterlagen, Informationen und Daten. Hierzu gehören, wenn nichts anderes vereinbart ist, eine vollständige Leistungsbeschreibung, ferner Testdaten, insbesondere für den Abnahmetest.

Die Leistungsbeschreibung muss vom IkR / Jan Hardt bei Beginn der Programmierarbeit in endgültiger und verbindlicher Fassung vorliegen. Das IkR / Jan Hardt ist verpflichtet, die ihm zu diesem Zweck in angemessener Zeit vor Beginn der Programmierarbeit zu übergebende Leistungsbeschreibung zu prüfen.

Die Leistungsbeschreibung wird verbindlich, wenn das IkR / Jan Hardt sich schriftlich damit einverstanden erklärt hat, sie den Programmierarbeiten zugrundezulegen.

Wird der Auftraggeber das IkR / Jan Hardt auch mit der Erstellung der Leistungsbeschreibung beauftragen, so wird diese mit der Abnahme durch den Auftraggeber verbindlich. Der Auftraggeber nimmt die Leistungsbeschreibung unverzüglich ab, nachdem das IkR / Jan Hardt die Fertigstellung erklärt hat.

Werden bei der Abnahme Mängel festgestellt, so hat das IkR / Jan Hardt die Mängel innerhalb angemessener Frist zu beseitigen und die Leistungsbeschreibung wird erneut abgenommen.

Unterlässt der Auftraggeber die Abnahme aus einem anderen Grund als wegen eines erheblichen Mangels, so wird die Leistungsbeschreibung nach 4 Wochen, nachdem vom IkR / Jan Hardt die Fertigstellung erklärt hat, verbindlich.

Jeder Vertragspartner nennt dem anderen eine fachkundige Person, die mit der Erstellung der Programme zusammenhängende Entscheidungen herbeizuführen hat.

 

10.4 Lieferfristen, Lieferverzug

Fristen für die Lieferung der Programme und für die sonstigen vom IkR / Jan Hardt zu erbringenden Leistungen werden gesondert vereinbart.

Die Fristen verlängern sich angemessen, wenn die endgültige und verbindliche Fassung der Leistungsbeschreibung oder der sonstigen für die Erstellung benötigten Unterlagen aus vom IkR / Jan Hardt nicht zu vertretenden Gründen nicht zu dem Termin vorliegen, der für den Beginn der Programmierarbeiten vorgesehen ist. Dasselbe gilt, wenn durch eine nachträgliche Änderung der Leistungsbeschreibung oder durch sonstige von ihm nicht zu vertretende Umstände das IkR / Jan Hardt in der ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages zur Erstellung der Programme behindert wird.

Wenn das IkR / Jan Hardt ein Programm nicht rechtzeitig übergibt, so kann der Auftraggeber Schadensersatzansprüche nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit geltend machen.

 

10.5 Abnahme, Gewährleistung

Jedes Programm wird unverzüglich, nachdem das IkR / Jan Hardt die Fertigstellung erklärt und –falls vom Auftraggeber gewünscht- die Funktion des Programms demonstriert hat, vom Auftraggeber abgenommen. Die Abnahme darf nur bei wesentlichen Mängeln verweigert werden.

Mängel, die innerhalb einer Gewährleistungsfrist von 6 Monaten nach der Abnahme eines Programms vom Auftraggeber geprüft werden, hat das IkR / Jan Hardt innerhalb angemessener Frist entgeltlich als weiteren Dienst zu beseitigen.

Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den behaupteten Mangel für das IkR / Jan Hardt sichtbar und nachvollziehbar zu reproduzieren.

 

10.6 Haftung

Das IkR / Jan Hardt haftet für einen von ihm zu vertretenden Personenschaden bis maximal der Höhe des Auftrages. Bei Verlust oder Beschädigung von Datenträgermaterial umfasst die Ersatzpflicht nicht den Aufwand für die Wiederherstellung verlorener Daten und Installationsarbeiten.

Andere als die in diesem Vertrag ausdrücklich genannten Schadensersatzansprüche des Auftraggebers, insbesondere wegen irgendwelcher Schäden aus Beratung, Unterstützung bei der Einführung der Programme oder Programmfehlern, sind ausgeschlossen, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen.

 

10.7 Vergütung, Rechte an den Vertragsgegenständen

Die Vergütung für die Erstellung der Programme und der sonstigen vom IkR / Jan Hardt zu erbringenden Leistungen wird gesondert vereinbart. Neben dieser Vergütung wird die Umsatzsteuer gesondert in Rechnung gestellt.

Entsteht wegen einer nachträglichen Änderung der Leistungsbeschreibung oder sonstiger für die Erstellung der Programme benötigter Unterlagen durch den Auftraggeber oder wegen sonstiger vom Auftraggeber verursachter Umstände für das IkR / Jan Hardt ein zusätzlicher Aufwand an Arbeits-, Wege- oder Rechenzeit, so wird dieser Aufwand vom Auftraggeber zu den beim IkR / Jan Hardt üblichen Sätzen vergütet.

Gleiches gilt abweichend von Ziffer 10.3- 10.5, soweit Mängel der vom IkR / Jan Hardt zu erbringenden Leistungen durch vom Auftraggeber zu vertretende Umstände, insbesondere durch Fehler in Unterlagen oder Daten, die das IkR / Jan Hardt vom Auftraggeber für die Erstellung der Programme erhalten hat, verursacht sind.

Die Preise entsprechen den bei Vertragsabschluss gültigen Preisen des IkR / Jan Hardts.

Erst nach der vollständigen Zahlung der dem IkR / Jan Hardt zustehenden Vergütung geht das Recht zur Benutzung und zur sonstigen beliebigen Verwendung der Programme sowie das Eigentum an den in Ziffer 10.2 genannten Unterlagen auf den Auftraggeber über. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt das IkR / Jan Hardt Eigentümer. Das IkR / Jan Hardt bleibt jedoch zur Mitbenutzung und zur sonstigen beliebigen Verwendung der den Programmen zugrundeliegenden Konzeptionen berechtigt.

Das IkR / Jan Hardt hat das Recht, Abschlagszahlungen in Höhe bis zu 90% zu verlangen. Die Zahlungen sind 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig. Die restlichen 10% werden mit der Abnahme fällig.


10.8 Erstellung von Vorlagedateien, Vorlagen, Makros

Für die Erstellung von kundenspezifischen Vorlagedateien, Musterdateien, Vorlagen jeglicher Art oder Makros gelten die gleichen Bedingungen wie für vollständige Programmaufträge.

Abweichungen in Position, Größe der Texte und der Seitenumbrüche sind hardwarebedingt (vgl. z.B. Druckertreiber). Somit sind sowohl nachträgliche Anpassungen auf die Kundenhardware als auch alle damit verbundenen Anfahrtskosten vom Auftraggeber zu tragen.


10.9 Sonstiges

Sind oder werden die Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen der AGB nicht berührt.

 

 

11. Besondere Geschäftsbedingungen für die Reparatur und Erweiterung von Hardware


11.1 Allgemein

Für alle Geschäftsbeziehungen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des IkR / Jan Hardt, sowie für die Reparatur und Erweiterung von Fremdperipherie.

 

11.2 Gewährleistung

Das IkR / Jan Hardt übernimmt Reparaturen und Erweiterungen an allen Geräten grundsätzlich ohne jede Gewähr für einwandfreie Hard- und Softwareverträglichkeit und -Lauffähigkeit. Die einfache Arbeitszeit, als auch die zusätzlich nötige Arbeitszeit plus aller Nebenkosten, als auch alle Risiken an alter und ausgetauschter Neuhard- und Neusoftware trägt der Auftraggeber bei Erfolg oder Nichterfolg des technischen Eingriffes.

 

 

12. Besondere Geschäftsbedingungen für die Zahlungs- und Lieferbedingungen 


12.1 Allgemein

Für alle Geschäftsbeziehungen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des IkR / Jan Hardt, sowie für die Zahlungs- und Lieferbedingungen.


12.2 Grundsätzliches

Verkauf und Lieferung erfolgen nur zu den nachstehenden Bedingungen des Lieferers. Bedingungen des Bestellers verpflichten das IkR / Jan Hardt nicht, auch wenn nicht ausdrücklich widersprochen wird.


12.3 Lieferumfang

Die Bestellung gilt dann als angenommen, wenn sie dem IkR / Jan Hardt bestätigt wurde und alle Details geklärt sind. Für die Richtigkeit der zur Verfügung gestellten Unterlagen ist der Besteller verantwortlich.

Zahlungsverzug des Bestellers entbinden von der Lieferpflicht.

Ereignisse höherer Gewalt, z.B. Streik, Rohstoffmangel, Unfälle und sonstige Umstände berechtigen das IkR / Jan Hardt zum Rücktritt, bzw. zur Verzögerung der Erfüllung. Schadensersatzansprüche jeglicher Art sind in solchen Fällen ausgeschlossen.


12.4 Lieferfrist

Das IkR / Jan Hardt bemüht sich um genaue Einhaltung der Lieferzeit. Die Angaben hierüber sind jedoch - auch bei ausdrücklicher Bestätigung - stets unverbindlich. Teillieferungen bleiben vorbehaltlich.


12.5 Preise und Zahlungen

Die Preise verstehen sich ausschließlich MwSt., Versandkosten, Versicherung und Verpackung. 

Bei Teillieferungen oder Teilleistungen steht dem IkR / Jan Hardt das Recht auf Verlangen entsprechender Teilzahlungen zu.


12.6 Gefahrenübergang

Mit Absenden der Ware geht die Gefahr in allen Fällen auf den Besteller über, eingeschlossen Teillieferungen.


12.7 Haftung

Das IkR / Jan Hardt ist stets bemüht, dem Besteller nur fehlerfreie Dienste zu leisten.

Erweisen sich die Mängel als begründet, so leisten wir kostenpflichtige Nachbesserung. Weitere Ansprüche, insbesondere im Rahmen einer Weiterverarbeitung oder Verwendung sind ausgeschlossen.

Schadensersatzansprüche aus Verzögerungsschäden sind ausgeschlossen.

Eine Haftung durch unsachgemäße Behandlung oder durch Witterungseinflüsse wird nicht übernommen.
Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.

Es besteht keinerlei Haftung bei Schäden oder Verlust an kundeneigenen Originalen und Unterlagen.

Der weitergehende Haftungsausschluss gilt nicht, soweit der Schaden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch das IkR / Jan Hardt beruht.

In jedem Schadensfall ist die Haftung auf den Auftragswert begrenzt.


12.8 Eigentumsvorbehalt

Das Eigentum an den vom IkR / Jan Hardt geleisteten Diensten geht erst dann auf den Käufer über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten, welche mit der entsprechenden Arbeit verbunden sind, getilgt hat.

Im Falle des Wiederverkaufs sowie bei Vermischung und Verbindung tritt hiermit der Besteller seine Forderungen oder seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrecht an das IkR / Jan Hardt ab.

Bei Be- oder Verarbeitung wird das IkR / Jan Hardt voll oder anteilig Eigentümer des neu geschaffenen Gegenstandes.

Von einer Pfändung oder jeder Beeinträchtigung unserer Rechte an der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware oder der entsprechenden Forderungen ist das IkR / Jan Hardt vom Auftraggeber unverzüglich Anzeige zu machen.