Institut für kundenzentrierte Realisation (IkR)
/ Jan Hardt
Ehrenkodex
Ehrenkodex und Selbstverständnis:
Das IkR / Jan Hardt unterstützt jeden Auftraggeber mit bestmöglicher Beratung,
verlässlicher und zügiger Durchführung und einer förderlichen Nachbetreuung.
Die Unternehmerphilosophie des IkR / Jan Hardt ist daher stets zum Wohle und zum
Vorteil des Auftraggebers angelegt und entspricht einem vorbildlichen
Preis/Leistungs-Verhältnis.
Vertragsverhältnis
Das IkR / Jan Hardt
erbringen ausschließlich Dienstleistungen. Alle Tätigkeiten werden als
Arbeitszeiten abgerechnet. Hieraus folgt, dass kein Werkvertrag zustande kommen
kann, sondern generell und ausschließlich nur Dienstverträge in Form bezahlter
Arbeitsstunden!
Berechnungsfähig sind alle
zur Erbringung der Leistung für den Auftraggeber notwendigen aufgewendeten
Zeiten, wie Arbeitszeiten, Fahrzeiten etc.
Für alle Geschäftsbeziehungen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
sowie ergänzend jeweils die Besonderen Geschäftsbedingungen des IkR / Jan
Hardt für:
1.1 Haftung
Die
Haftung des IkR / Jan Hardt beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
1.2 Nebenabreden
Nebenabreden
bedürfen der Schriftform.
1.3 Aufrechnung
Gegen
Forderungen des IkR / Jan Hardt sind Aufrechnungen jedweder Art unzulässig, es
sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
Gleiches gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes, wenn der
Vertragspartner Kaufmann ist.
1.4 Abweichende Geschäftsbedingungen
Etwaige
abweichende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nicht anerkannt.
1.5 Gerichtsstand
Es
wird als ausschließlicher Gerichtsstand Köln vereinbart.
1.6 Anwendung deutschen Rechtes
Für
die Vertragsbeziehungen gilt ausschließlich gesamtdeutsches Recht.
1.7 Arbeitsstundenberechnung
Sofern nicht anders vereinbart wird mindestens 0:30 h Arbeitszeit je Kontakt berechnet.
Sind
oder werden die Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, so wird
dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen der AGB nicht berührt.
Es soll dann die Regelung gelten, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen
Zwecke der Vereinbarung möglichst nahe kommt.
2. Besondere Geschäftsbedingungen für die Durchführung von Seminaren
2.1 Allgemein
Für
alle Geschäftsbeziehungen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des IkR
/ Jan Hardt, sowie für die Softwareschulung ergänzend die nachstehenden
Bedingungen.
2.2 Leistungsumfang für Firmenauftraggeber
Unterlässt der Auftraggeber die rechtzeitige Einsendung eines unterschriebenen
Auftrages, obwohl er telefonisch, per Fax oder mündlich die Durchführung
weiterhin ordert, und dann letztlich doch absagt, trägt der Kunde 100% der
Kosten. Wird innerhalb eines halben Jahres der ausgefallene Kurs durchgeführt,
werden von den einst gezahlten 100% Seminargebühren 50% angerechnet.
Die Lernziele sind - wenn nicht anders besprochen und schriftlich skizziert -
den Unterrichtsmaterialien zu entnehmen oder in das Ermessen des Seminarleiters
gelegt. Ein Anspruch auf den Einsatz von Unterrichtsmaterial besteht nicht.
Formen des Unterrichtes sind Grundkurse, Aufbaukurse, Profikurse, Workshops und
Training on the job, Coaching.
2.3 Leistungsumfang für Privatpersonen
Alle
Anmeldungen müssen bis spätestens drei Wochen vor Kursbeginn an das IkR / Jan
Hardt gerichtet sein. Die Teilnehmergebühren werden mit der Auftragsbestätigung
fällig.
Die Lernziele sind - wenn nicht anders besprochen und schriftlich skizziert -
den Unterrichtsmaterialien zu entnehmen oder in das Ermessen des Seminarleiters
gelegt. Ein Anspruch auf den Einsatz von Unterrichtsmaterialien besteht nicht.
2.4 Urheberrecht
Alle
Rechte für die ausgehändigten Schulungsunterlagen liegen beim IkR / Jan Hardt.
Ohne dessen schriftliche Genehmigung darf nicht, auch nicht auszugsweise,
vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden. Ein Erwerb der genannten
Unterlagen zum Selbststudium ist möglich.
2.5 Gewährleistung
Das
IkR / Jan Hardt verpflichtet sich, ein als Seminarauftrag vom Kunden rechtzeitig
unterschriebenes Training mit eigenen oder mit Fremdkräften oder zu anderen
Partnern übergebene Seminare mit bestem Wissen und Gewissen durchzuführen.
Didaktische, pädagogische und medienpädagogische Gestaltungsweisen obliegen
der Verantwortung des Trainers, der nicht unbedingt mit dem Trainernamen des
Seminarauftrages übereinstimmen muss.
2.6 Rücktritt
Stornierungen
mehr als 2 Wochen vor Kursbeginn sind kostenfrei. Danach wird 50% der Kursgebühr
in Rechnung gestellt (bzw. bei Privatpersonen zurückerstattet). Sollte bis spätestens
5 Arbeitstage vor Kursbeginn keine Stornierung erfolgt sein und der
Privatteilnehmer trotzdem nicht am gebuchten Kurs teilnimmt, werden 80% der
bezahlten Gebühr einbehalten.
Bei Hotelstornierungen gibt IkR / Jan Hardt die berechneten Hotelkosten an den
Auftraggeber weiter. In Absprache mit IkR / Jan Hardt ist die Teilnahme an einem
Seminar an eine nicht auf dem Antragsformular genannte Person übertragbar.
2.7 Teilnehmerzahl
Ein
Einzelseminar, ein Einzelcoaching gilt für 1 Person
Ein Kleingruppenseminar gilt für 2-7 Personen
Ein Gruppenseminar gilt für 8 bis 10 Personen
Falls
eine Mindestteilnehmerzahl bei offenen Ausschreibungen nicht erreicht werden
sollte, behält sich das IkR / Jan Hardt vor, den Kurs abzusagen bzw. auf einen
anderen Termin zu verlegen. Bereits gezahlte Schulungsgebühren werden in diesem
Fall gutgeschrieben oder auf Wunsch zurückerstattet. Freibleibende Plätze können
auch bei Firmenseminaren durch das IkR / Jan Hardt mit weiteren Teilnehmern
besetzt werden.
2.8 Preise
Die
Preise ergeben sich aus dem Angebot bzw. Rahmenvertrag, der zwischen dem IkR /
Jan Hardt und dem Kunden abgeschlossen wurde. Grundsätzlich nicht im Angebot wörtlich
enthalten sind Spesen, Kilometerverrechnungen, Material- und ev. Aufbaukosten.
2.9 Haftung
Die
Haftung wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Das IkR / Jan
Hardt haftet nicht bei unverhofftem Nichtzustandekommen eines Seminars durch Tod
des Instruktors, plötzlicher Erkrankung oder sonstiger unberechenbarer
Ereignisse, wie z.B. Natureinflüsse, Krieg, Epidemien und schwerer Autopannen.
Sollten Seminare in Hotels oder in anderen, vom Auftraggeber für die Durchführung
des Seminars angemieteten Räumen, ausfallen, kann das IkR / Jan Hardt nicht zur
Haftung herangezogen werden, auch nicht für die Belegung von Zimmern für die
Teilnehmer. Das IkR / Jan Hardt verpflichtet sich bei Bekanntwerden eines oben
genannten Ausfallgrundes den Auftraggeber unverzüglich zu kontaktieren und zu
informieren.
2.10 Lehrmittelmängel
Ergeben
sich Defekte an des IkR / Jan Hardt gestellten arbeitsplatzspezifischen Geräten
während eines Seminares, wird dies als unkalkulierbares Risiko akzeptiert.
3.
Besondere Geschäftsbedingungen für die Leistungen als Referent, Dozent,
Publizist
3.1
Allgemein
Für
alle Geschäftsbeziehungen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des IkR
/ Jan Hardt, sowie für die Leistungen als Referent, Dozent und Publizist ergänzend
die nachstehenden Bedingungen.
3.2 Leistungsumfang
Jede
Beauftragung des IkR / Jan Hardt, an einem öffentlichen Symposium, eines
Kongresses, einer Messe, einer Fachtagung als Dozent, Referent oder Redner wird
zuvor schriftlich fixiert. Der Einsatz des IkR / Jan Hardt in einer
Veranstaltung des Auftraggebers soll zum Gelingen beitragen und den Teilnehmern
ein perfektes Gesamtbild des Veranstalters vermitteln. Von Teilnehmern gewünschte
Unterlagen werden zusätzlich nach vorheriger Absprache berechnet.
3.3 Urheberrecht
Alle
Rechte für ausgehändigte Unterlagen an den Auftraggeber oder an die Teilnehmer
liegen beim IkR / Jan Hardt. Ohne dessen schriftliche Genehmigung darf nicht,
auch nicht auszugsweise, vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden.
Ein Erwerb der genannten Unterlagen zum Selbststudium ist möglich.
3.4 Gewährleistung
Das
IkR / Jan Hardt verpflichtet sich, eine Veranstaltung, dessen
Beauftragungsvertrag vom Auftraggeber rechtzeitig unterschriebenen vorliegt, mit
bestem Wissen und Gewissen durchzuführen. Didaktische, pädagogische und
medienpädagogische Gestaltungsweisen obliegen der Verantwortung des Referenten.
Das IkR / Jan Hardt behält sich vor, bei persönlicher Unabkömmlichkeit eine
Ersatzkraft zu stellen.
3.5 Rücktritt
Stornierungen
mehr als 2 Wochen vor Beginn sind kostenfrei. Danach wird 50% des Honorars in
Rechnung gestellt.
3.6 Teilnehmerzahl
Die
Teilnehmerzahl wird separat verhandelt und entsprechend der Honorierung vergütet.
3.7 Honorar
Die
Honorarhöhe ergibt sich aus dem Angebot bzw. Rahmenvertrag, der zwischen dem
IkR / Jan Hardt und dem Kunden abgeschlossen wurde. Grundsätzlich nicht im
Angebot wörtlich enthalten sind Spesen, Kilometerverrechnungen, Material- und
ev. Aufbaukosten.
3.8 Haftung
Das
IkR / Jan Hardt haftet nicht bei unverhofftem Nichtzustandekommen eines
Vortrages u.d.gl. durch plötzlicher Erkrankung des Referenten oder sonstiger
unberechenbarer Ereignisse, wie z.B. Natureinflüsse, Krieg, Epidemien und
schwerer Autopannen bzw. Unfällen. Sollten Seminare in Hotels oder in anderen,
vom Auftraggeber für die Durchführung der Veranstaltung angemieteten Räumen
ausfallen, kann das IkR / Jan Hardt nicht zur Haftung herangezogen werden, auch
nicht für die Belegung von Zimmern für die Teilnehmer. Das
IkR / Jan Hardt verpflichtet sich bei Bekanntwerden eines oben genannten
Ausfallgrundes, den Auftraggeber unverzüglich zu kontaktieren und zu
informieren.
3.9 Lehrmittelmängel
Ergeben
sich Defekte an des IkR / Jan Hardt gestellten vortragsspezifischen Geräten während
einer Veranstaltung, wird dies als unkalkulierbares Risiko akzeptiert.
4.
Besondere Geschäftsbedingungen für die Hotlinedienste
4.1 Allgemein
Für
alle Geschäftsbeziehungen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des IkR
/ Jan Hardt, sowie für die Hotlinedienste die nachstehenden Bedingungen.
4.2 Hotline
Kunden
die Aufträge an das IkR / Jan Hardt erteilt haben bzw. bei denen Aufträge
bereits ausgeführt wurden, erhalten –soweit möglich– eine Hotlineberatung.
Diese ist wie oben unter „Vertragsverhältnis“ beschrieben ein
kostenpflichtiger Dienst. Zusätzlich trägt der Auftraggeber der die Hotline in
Anspruch nimmt die Kommunikationsgebühren.
Die
Hotlinegesuche werden mit dem aktuellen Stundensatz im 15-Minuten-Takt plus
gesetzlicher MwSt. plus der aktuellen Bearbeitungspauschale berechnet werden.
Ein separater Auftrag des Auftraggebers ist hierfür nicht zwingend
erforderlich.
Die
telefonische Hilfesuche wird pro Minute zum aktuellen Betrag abgerechnet zzgl.
einer Bearbeitungspauschale zum aktuellen Betrag.
Sollte
sich herausstellen, dass ein Vor-Ort-Service notwendig wird, kann ein solcher
Einsatz des IkR / Jan Hardt zum aktuellen Betrag pro Stunde vereinbart werden.
Eine Fehlerbehebungsgarantie wird aufgrund der unüberschaubar großen Anzahl
von Hardware- Telefonie-, Internet- und Softwarekombinationen grundsätzlich
ausgeschlossen.
4.3 Gewährleistung
Eine
Gewährleistung für funktionierende Lösungsschritte kann der Hilfesuchende
nicht erwarten. Insbesondere dann nicht, wenn Funktionsfehler der Software und /
oder der Hardware inkl. der Telefonanlage vorliegen.
Komplexe
Probleme werden auch Telefon unabhängig vom IkR / Jan Hardt bearbeitet. Lösungsvorschläge
gibt das IkR / Jan Hardt zu einem späteren Zeitpunkt telefonisch oder
schriftlich an den Anrufer weiter. Die Berechnungsgrundlagen entsprechen dem
Punkt 4.2.
4.4 Datenaustausch und Datenfernübertragung
Das
Einklinken via Modem in ein DV-Kundensystem geht grundsätzlich zu Lasten des
Kunden. Befehlsverformungen durch Übertragungsfehler in der Telefonleitung
und/oder in der Übertragungssoftware können nicht ausgeschlossen werden. Für
Folgefehler im Soft- und Hardwarebereich besteht keine Haftungsmöglichkeit.
Jede angefangene Minute wird zum aktuellen Betrag in Rechnung gesetzt.
5. Besondere Geschäftsbedingungen für den Einkauf von Hardware
5.1 Allgemein
Für
alle Geschäftsbeziehungen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des IkR
/ Jan Hardt, sowie für den Vertrieb von Hardware
5.2 Leistungsumfang
Das
IkR / Jan Hardt verkaufen keine Hardware, sondern leisten ggf. den Dienst
Hardware für den Auftraggeber auszuwählen, einzukaufen, zur Wartung zu
Bringen, zu warten, zu reparieren etc. ggf. auf Rechnung an das IkR / Jan Hardt
gelieferte Waren werden dem Kunden zum gleichen Preis weiterberechnet. Das
Arbeitsaufwand wird nach den aktuell gültigen Stundentarifen zusätzlich in
Rechnung gestellt
5.3 Lieferfrist
Die
Lieferfrist beginnt zu laufen ab Auftragsannahme. Die Lieferfrist ist
eingehalten, wenn die Ware innerhalb der bestellten Frist versandbereit ist.
Die
Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflicht des
Bestellers aus dieser oder früherer Leistung des IkR / Jan Hardt voraus. Fälle
höherer Gewalt und unvorhergesehene Ereignisse, die nach Vertragsschluss
eingetreten sind, verlängern die Lieferfrist angemessen.
Teillieferungen
sind zulässig.
5.4 Allgemein
Gelieferte
Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der
Geschäftsverbindung des IkR / Jan Hardt mit dem Besteller das Eigentum des IkR
/ Jan Hardts. Dies gilt auch dann, wenn Forderungen des Verkäufers in eine
laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.
Etwaige Kosten wegen bestellter dann aber nicht gewünschter Hardware liegen
vollständig beim Auftraggeber.
5.5 Haftung
Schadensersatzansprüche
sind ausgeschlossen, soweit das IkR / Jan Hardt oder ein vom IkR / Jan Hardt
beauftragtes Subunternehmen nicht vorsätzliche oder grob fahrlässig handelt.
6.
Besondere Geschäftsbedingungen für den Vertrieb von Software
6.1 Allgemein
Für
alle Geschäftsbeziehungen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des IkR
/ Jan Hardt, sowie für den Vertrieb von Software.
6.2 Überlassung der Software und der dazugehörenden Unterlagen
Das
IkR / Jan Hardt räumt dem Kunden das zeitlich unbegrenzte, nicht übertragbare
und nicht ausschließliche Recht ein, Fremdsoftwareprodukte gemäß den
nachstehenden Bedingungen zu nutzen.
Das
IkR / Jan Hardt übergibt dem Kunden das Softwareprodukt in einer ausführbaren
Form auf Datenträger, zuzüglich einer ev. Produktdokumentationen, so diese vom
Softwarehersteller vorgesehen ist.
Das
IkR / Jan Hardt ist bereit, überlassene Softwareprodukte zu den bei ihm üblichen
Bedingungen und Preisen zu pflegen.
6.3 Gewährleistung
Die
Verpflichtung zur Gewährleistung für Softwareprodukte gilt nur für sichtbare
Datenträger- oder Literaturbeschädigungen, die direkt nach der Abnahme erkannt
werden. Das IkR / Jan Hardt tritt zur Ersatzbeschaffung als Dienst an den
Hersteller heran. Nur dieser kann dann für eine Gewährleistung haften.
6.4 Haftung
Das
IkR / Jan Hardt haftet für bei ihm lagernde Datenträgermaterialien bei Verlust
oder Beschädigung mit der Wiederbeschaffung des Datenmateriales, nicht mit der
Wiederbeschaffung verlorener Firmendaten.
Schadenersatzansprüche
des Auftraggebers, insbesondere wegen irgendwelcher Schäden aus Beratung,
Unterstützung bei der Einführung der Programme oder Programmfehler sind
ausgeschlossen, es sei denn, das IkR / Jan Hardt handelt vorsätzlich oder grob
fahrlässig.
Grundsätzlich
ist das IkR / Jan Hardt nicht regresspflichtig zu machen für fehlerhafte
Telekommunikations-, Drucker-, Bildschirm-, Maus-, CD-ROM-, Soundkarten-, ISDN-,
Modem-, Scanner-, Streamer-, Telefonie-, Fax-Internet- Netz-, und Großrechnertreiber.
Entsprechendes gilt für alle anderen Programmdateien von Herstellern von
Standard- und Individualsoftware und deren Auswirkungen auf das noch nicht oder
auf das bereits laufende DV-System im Sinne einer Einzelplatz-, einer Netzwerk-
oder einer Großrechnerlösung und deren entsprechenden Anbindungen.
6.5 Telefon- und Postgebühren Datenträger
Telefonische
Beratung in Fragen der Benutzung der im Einsatz befindlichen Software, soweit
die Anwender ausreichend vom IkR / Jan Hardt oder einem von ihm akzeptierten
Partnerunternehmen eingewiesen oder geschult sind, sind als Hotline-Dienste
entsprechend den in 4.ff Hotlinebestimmungen abzurechnen.
Postgebühren
für Datenfernübertragungen und Kosten für Datenträger sind grundsätzlich
nicht enthalten.
7. Besondere Geschäftsbedingungen für die Installation von Hardware
7.1 Allgemein
Für
alle Geschäftsbeziehungen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des IkR
/ Jan Hardt, sowie die Hinweise für die Installation von Hardware.
7.2 Aufstellungsort
Die
Geräte dürfen keiner direkten Sonneneinstrahlung oder der direkten Wärme
eines Heizkörpers ausgesetzt werden. Die Lüftungsschlitze des Systems sind
frei zu halten.
7.3 Klimadaten
Für
die Kommunikations- und Arbeitsplatzsysteme sind folgende Klimadaten
einzuhalten:
Temperatur:
15-30 Grad Celsius
Relative Luftfeuchtigkeit 30 bis 75 %
Taupunkttemperatur max. 25 Grad Celsius
Ein
Temperaturwechsel darf max. 7 Grad Celsius pro Stunde betragen.
Um
Schäden und damit verbundene Ausfälle zu vermeiden, sind die Geräte bei Überschreitung
bzw. Unterschreitung der Klimadaten sofort nach ordnungsgemäßen Verlassen der
laufenden Programme abzuschalten.
Sollte
zur Erreichung der Klimadaten eine Klimaanlage erforderlich werden, so muss die
Kühlluft der Reinheitsklasse 2 nach DIN/EC 75 entsprechen.
Zu
beachten ist, dass elektronische Anlagen nach Unterkühlung erst nach einer Erwärmung
auf mindestens 15 Grad Celsius in Betrieb genommen werden dürfen.
Zu
geringe Luftfeuchtigkeit führt insbesondere bei der Verwendung von Teppichbelägen
zu elektrostatischen Aufladungen. (Umkippen von Bits und Bytes sind die Folge!).
Bei zu hoher Papierfeuchtigkeit werden Papiervorräte weich und wellig,
Druckereinzüge funktionieren dann nur bedingt. Nichtzertifizierte Netz- und
TK-Kabel führen immer wieder zu instabilem Laufverhalten der Anlagen!!
7.4 Bodenbeläge
Die
elektrostatische Aufladung der Fußbodenbeläge muss so gering sein, dass keine
Entladungen auftreten können, die den Betrieb des Systems stören.
Kunststoffbeläge mit einem Ableitwiderstand R1 <= 10 Giga-Ohm haben sich bewährt.
Bei bereits verlegten Böden ist ein Erdableitwiderstand RE <= 10 Giga-Ohm
erforderlich (DIN 51953). Bei Textilbelägen empfehlen sich antistatische Beläge,
bei denen die Grenzspannung von 2 KV (DIN 54345) nicht überschritten werden
kann.
IkR
/ Jan Hardt warnt ausdrücklich vor Schlingenteppichen. Die elektrostatische
Aufladung bei Gang über einen solchen Bodenbelag ist derart, dass eine anschließende
Berührung des Monitorglases zur Zerstörung des Monitors führen kann.
7.5 Stromversorgung
Für
Systeme und Peripherie müssen Schukosteckeranschlüsse nach den
VDE-Bestimmungen bestehen. Bei Großrechnern ist gegebenenfalls ein 3-phasiger
Starkstromanschluss mit separater Absicherung erforderlich.
Ferner
ist darauf zu achten, dass alle Peripheriegeräte stromseitig gleiches
Erdpotential aufweisen.
Der
Anschluss muss jeweils an eine separate 16 AT abgesicherte Leitung vorgenommen
werden, damit Störungen durch fremde Verbraucher vermieden werden können.
Bei
Anschluss der Peripherie an 2 oder mehrere separate Zuleitungen ist auf
Phasengleichheit zu achten. Die zulässige Spannungstoleranz darf 10% nicht überschreiten.
7.6 Kabelversorgung
Signalkabel
dürfen nicht direkt neben Netzkabeln oder anderen stromführenden Kabeln
verlegt werden.
Erfolgreicher
Mindestabstand von starkstromführenden Kabeln darf bei nicht abgeschirmten
Signalkabeln nicht weniger als 5 cm betragen (vgl. im übrigen DIN 57229, VDE
0228).
Für
bestimmte Vernetzungsarten und -techniken bei Mehrplatzanlagen sind spezielle
Schnittstellenspezifikationen einzuhalten.
7.7
Datensicherung
Dem
Aufgabengebiet des Kunden obliegt eine Datensicherung, bevor das IkR / Jan Hardt
eine neue Hardwareinstallation oder Reparatur etc. vornimmt, es sei denn, der
Auftrag sieht eine andere Vorgehensweise vor.
8.
Besondere Geschäftsbedingungen für die Installation von Software
8.1
Allgemein
Für
alle Geschäftsbeziehungen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des IkR
/ Jan Hardt, sowie für die Installation von Software.
8.2 Datensicherung
Dem
Aufgabengebiet des Kunden obliegt eine Datensicherung, bevor IkR / Jan Hardt
eine neue oder eine Updateinstallation vornimmt, es sei denn, der Auftrag sieht
eine andere Vorgehensweise vor.
8.3 Anpassung
Stellt
sich bei der Softwareinstallation eine Unverträglichkeit mit der vorhandenen
oder neu veräußerten Hardware heraus, die auf Fehler des Softwarepaketes oder
der Hardware schließen lassen, aber in dieser Konstellation nicht bekannt sein
konnten, liegt die Gewährleistung und die Haftung ausschließlich bei den Hard-
und Softwareherstellern. Falls durch die genannten Umstände Mehrzeiten für den
versuchten bzw. den zuverlässigen Lauf der DV-Ausstattung nötig waren, wird
diese Zeit dem Kunden bzw. dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
Dies
gilt insbesondere für Telefonanlagen, Telefone, Telefon-Routern,
Netzwerk-Routern und Netzwerksystemen, die nicht des IkR / Jan Hardt empfohlen
wurden bzw. von denen sogar abgeraten wurde. Gerade hier sind Treiber einzig in
der Verantwortung der Hardware-Produzenten.
8.4 Subunternehmer
Finden die vom IkR / Jan Hardt beauftragten Subunternehmer die im Punkt 8.3 genannten Schwierigkeiten vor, haben der Subunternehmer und seine im Auftrag handelnden Mitarbeiter die Pflicht, vor dem Lösungsansatz von Softwareanpassung und Softwareinstallation bei einem zeitlichen Mehraufwand der veranschlagten Installationszeit das IkR / Jan Hardt schriftlich über die anstehenden Probleme zu unterrichten und einen finanziellen, zeitlichen als auch inhaltlichen Vorschlag zur Lösung der Problematiken zu unterbreiten. Erst wenn das IkR / Jan Hardt nach vorheriger Einverständniserklärung des Kunden die Folgearbeit in Auftrag gibt, gilt die weitere Arbeitszeit als anrechenbar.
9.
Besondere Geschäftsbedingungen für die Instandhaltung von Software
9.1
Allgemein
Für
alle Geschäftsbeziehungen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des IkR
/ Jan Hardt, sowie für die Installation von Software.
9.2
Im Rahmen der Instandhaltungsvereinbarung erbringt das IkR / Jan Hardt folgende
Leistung:
9.3
Eigentumserklärung des Kunden
Das
IkR / Jan Hardt geht davon aus, dass die installierte Software rechtmäßig vom
Kunden erworben und in ausreichender Zahl lizenziert ist. Jegliche Abweichung
davon und daraus resultierende Folgen gehen zu Lasten des Auftraggebers.
9.4 Berechnungen für die Instandhaltung
Jede der in Punkt 9.2 genannten Arbeitsinhalte ist zum vereinbarten Stundensatz zuzüglich Spesen und Fahrkosten zu verrechnen.
10.
Besondere Geschäftsbedingungen für die Herstellung von Individualsoftware
10.1 Allgemein
Für
alle Geschäftsbeziehungen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des IkR
/ Jan Hardt, sowie für die Herstellung von Individualsoftware.
10.2
Erstellung der Programme und der dazugehörigen Unterlagen
Das
IkR / Jan Hardt erstellt die in einer gesonderten Vereinbarung beschriebenen
Datenverarbeitungsprogramme und Makros, nachstehend kurz als
"Programme" bezeichnet.
Das
IkR / Jan Hardt übergibt dem Kunden das Programm in einer ausführbaren Form
auf Datenträger und auf Wunsch zuzüglich einer Programmdokumentation.
10.3
Zusammenarbeit zwischen den Vertragspartnern
Das
IkR / Jan Hardt erhält vom Auftraggeber alle für die Erstellung von Programmen
benötigten Unterlagen, Informationen und Daten. Hierzu gehören, wenn nichts
anderes vereinbart ist, eine vollständige Leistungsbeschreibung, ferner
Testdaten, insbesondere für den Abnahmetest.
Die
Leistungsbeschreibung muss vom IkR / Jan Hardt bei Beginn der Programmierarbeit
in endgültiger und verbindlicher Fassung vorliegen. Das IkR / Jan Hardt ist
verpflichtet, die ihm zu diesem Zweck in angemessener Zeit vor Beginn der
Programmierarbeit zu übergebende Leistungsbeschreibung zu prüfen.
Die
Leistungsbeschreibung wird verbindlich, wenn das IkR / Jan Hardt sich
schriftlich damit einverstanden erklärt hat, sie den Programmierarbeiten
zugrundezulegen.
Wird
der Auftraggeber das IkR / Jan Hardt auch mit der Erstellung der
Leistungsbeschreibung beauftragen, so wird diese mit der Abnahme durch den
Auftraggeber verbindlich. Der Auftraggeber nimmt die Leistungsbeschreibung
unverzüglich ab, nachdem das IkR / Jan Hardt die Fertigstellung erklärt hat.
Werden
bei der Abnahme Mängel festgestellt, so hat das IkR / Jan Hardt die Mängel
innerhalb angemessener Frist zu beseitigen und die Leistungsbeschreibung wird
erneut abgenommen.
Unterlässt
der Auftraggeber die Abnahme aus einem anderen Grund als wegen eines erheblichen
Mangels, so wird die Leistungsbeschreibung nach 4 Wochen, nachdem vom IkR / Jan
Hardt die Fertigstellung erklärt hat, verbindlich.
Jeder
Vertragspartner nennt dem anderen eine fachkundige Person, die mit der
Erstellung der Programme zusammenhängende Entscheidungen herbeizuführen hat.
10.4
Lieferfristen, Lieferverzug
Fristen
für die Lieferung der Programme und für die sonstigen vom IkR / Jan Hardt zu
erbringenden Leistungen werden gesondert vereinbart.
Die
Fristen verlängern sich angemessen, wenn die endgültige und verbindliche
Fassung der Leistungsbeschreibung oder der sonstigen für die Erstellung benötigten
Unterlagen aus vom IkR / Jan Hardt nicht zu vertretenden Gründen nicht zu dem
Termin vorliegen, der für den Beginn der Programmierarbeiten vorgesehen ist.
Dasselbe gilt, wenn durch eine nachträgliche Änderung der
Leistungsbeschreibung oder durch sonstige von ihm nicht zu vertretende Umstände
das IkR / Jan Hardt in der ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages zur
Erstellung der Programme behindert wird.
Wenn
das IkR / Jan Hardt ein Programm nicht rechtzeitig übergibt, so kann der
Auftraggeber Schadensersatzansprüche nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
geltend machen.
10.5
Abnahme, Gewährleistung
Jedes
Programm wird unverzüglich, nachdem das IkR / Jan Hardt die Fertigstellung erklärt
und –falls vom Auftraggeber gewünscht- die Funktion des Programms
demonstriert hat, vom Auftraggeber abgenommen. Die Abnahme darf nur bei
wesentlichen Mängeln verweigert werden.
Mängel,
die innerhalb einer Gewährleistungsfrist von 6 Monaten nach der Abnahme eines
Programms vom Auftraggeber geprüft werden, hat das IkR / Jan Hardt innerhalb
angemessener Frist entgeltlich als weiteren Dienst zu beseitigen.
Weitergehende
Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen
entgegenstehen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den behaupteten Mangel für
das IkR / Jan Hardt sichtbar und nachvollziehbar zu reproduzieren.
10.6
Haftung
Das
IkR / Jan Hardt haftet für einen von ihm zu vertretenden Personenschaden bis
maximal der Höhe des Auftrages. Bei Verlust oder Beschädigung von Datenträgermaterial
umfasst die Ersatzpflicht nicht den Aufwand für die Wiederherstellung
verlorener Daten und Installationsarbeiten.
Andere
als die in diesem Vertrag ausdrücklich genannten Schadensersatzansprüche des
Auftraggebers, insbesondere wegen irgendwelcher Schäden aus Beratung, Unterstützung
bei der Einführung der Programme oder Programmfehlern, sind ausgeschlossen,
soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen.
10.7
Vergütung, Rechte an den Vertragsgegenständen
Die
Vergütung für die Erstellung der Programme und der sonstigen vom IkR / Jan
Hardt zu erbringenden Leistungen wird gesondert vereinbart. Neben dieser Vergütung
wird die Umsatzsteuer gesondert in Rechnung gestellt.
Entsteht
wegen einer nachträglichen Änderung der Leistungsbeschreibung oder sonstiger für
die Erstellung der Programme benötigter Unterlagen durch den Auftraggeber oder
wegen sonstiger vom Auftraggeber verursachter Umstände für das IkR / Jan Hardt
ein zusätzlicher Aufwand an Arbeits-, Wege- oder Rechenzeit, so wird dieser
Aufwand vom Auftraggeber zu den beim IkR / Jan Hardt üblichen Sätzen vergütet.
Gleiches
gilt abweichend von Ziffer 10.3- 10.5, soweit Mängel der vom IkR / Jan Hardt zu
erbringenden Leistungen durch vom Auftraggeber zu vertretende Umstände,
insbesondere durch Fehler in Unterlagen oder Daten, die das IkR / Jan Hardt vom
Auftraggeber für die Erstellung der Programme erhalten hat, verursacht sind.
Die
Preise entsprechen den bei Vertragsabschluss gültigen Preisen des IkR / Jan
Hardts.
Erst
nach der vollständigen Zahlung der dem IkR / Jan Hardt zustehenden Vergütung
geht das Recht zur Benutzung und zur sonstigen beliebigen Verwendung der
Programme sowie das Eigentum an den in Ziffer 10.2 genannten Unterlagen auf den
Auftraggeber über. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt das IkR / Jan Hardt
Eigentümer. Das IkR / Jan Hardt bleibt jedoch zur Mitbenutzung und zur
sonstigen beliebigen Verwendung der den Programmen zugrundeliegenden
Konzeptionen berechtigt.
Das
IkR / Jan Hardt hat das Recht, Abschlagszahlungen in Höhe bis zu 90% zu
verlangen. Die Zahlungen sind 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig. Die
restlichen 10% werden mit der Abnahme fällig.
10.8 Erstellung von Vorlagedateien, Vorlagen, Makros
Für
die Erstellung von kundenspezifischen Vorlagedateien, Musterdateien, Vorlagen
jeglicher Art oder Makros gelten die gleichen Bedingungen wie für vollständige
Programmaufträge.
Abweichungen
in Position, Größe der Texte und der Seitenumbrüche sind hardwarebedingt
(vgl. z.B. Druckertreiber). Somit sind sowohl nachträgliche Anpassungen auf die
Kundenhardware als auch alle damit verbundenen Anfahrtskosten vom Auftraggeber
zu tragen.
10.9 Sonstiges
Sind
oder werden die Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, so wird
dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen der AGB nicht berührt.
11.
Besondere Geschäftsbedingungen für die Reparatur und Erweiterung von Hardware
11.1 Allgemein
Für
alle Geschäftsbeziehungen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des IkR
/ Jan Hardt, sowie für die Reparatur und Erweiterung von Fremdperipherie.
11.2
Gewährleistung
Das IkR / Jan Hardt übernimmt Reparaturen und Erweiterungen an allen Geräten grundsätzlich ohne jede Gewähr für einwandfreie Hard- und Softwareverträglichkeit und -Lauffähigkeit. Die einfache Arbeitszeit, als auch die zusätzlich nötige Arbeitszeit plus aller Nebenkosten, als auch alle Risiken an alter und ausgetauschter Neuhard- und Neusoftware trägt der Auftraggeber bei Erfolg oder Nichterfolg des technischen Eingriffes.
12.
Besondere Geschäftsbedingungen für die Zahlungs- und Lieferbedingungen
12.1 Allgemein
Für
alle Geschäftsbeziehungen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des IkR
/ Jan Hardt, sowie für die Zahlungs- und Lieferbedingungen.
12.2 Grundsätzliches
Verkauf
und Lieferung erfolgen nur zu den nachstehenden Bedingungen des Lieferers.
Bedingungen des Bestellers verpflichten das IkR / Jan Hardt nicht, auch wenn
nicht ausdrücklich widersprochen wird.
12.3 Lieferumfang
Die
Bestellung gilt dann als angenommen, wenn sie dem IkR / Jan Hardt bestätigt
wurde und alle Details geklärt sind. Für die Richtigkeit der zur Verfügung
gestellten Unterlagen ist der Besteller verantwortlich.
Zahlungsverzug
des Bestellers entbinden von der Lieferpflicht.
Ereignisse
höherer Gewalt, z.B. Streik, Rohstoffmangel, Unfälle und sonstige Umstände
berechtigen das IkR / Jan Hardt zum Rücktritt, bzw. zur Verzögerung der Erfüllung.
Schadensersatzansprüche jeglicher Art sind in solchen Fällen ausgeschlossen.
12.4 Lieferfrist
Das
IkR / Jan Hardt bemüht sich um genaue Einhaltung der Lieferzeit. Die Angaben
hierüber sind jedoch - auch bei ausdrücklicher Bestätigung - stets
unverbindlich. Teillieferungen bleiben vorbehaltlich.
12.5 Preise und Zahlungen
Die
Preise verstehen sich ausschließlich MwSt., Versandkosten, Versicherung und
Verpackung.
Bei
Teillieferungen oder Teilleistungen steht dem IkR / Jan Hardt das Recht auf
Verlangen entsprechender Teilzahlungen zu.
12.6 Gefahrenübergang
Mit
Absenden der Ware geht die Gefahr in allen Fällen auf den Besteller über,
eingeschlossen Teillieferungen.
12.7 Haftung
Das
IkR / Jan Hardt ist stets bemüht, dem Besteller nur fehlerfreie Dienste zu
leisten.
Erweisen
sich die Mängel als begründet, so leisten wir kostenpflichtige Nachbesserung.
Weitere Ansprüche, insbesondere im Rahmen einer Weiterverarbeitung oder
Verwendung sind ausgeschlossen.
Schadensersatzansprüche
aus Verzögerungsschäden sind ausgeschlossen.
Eine
Haftung durch unsachgemäße Behandlung oder durch Witterungseinflüsse wird
nicht übernommen.
Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist
ausgeschlossen.
Es
besteht keinerlei Haftung bei Schäden oder Verlust an kundeneigenen Originalen
und Unterlagen.
Der
weitergehende Haftungsausschluss gilt nicht, soweit der Schaden auf einer vorsätzlichen
oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch das IkR / Jan Hardt beruht.
In
jedem Schadensfall ist die Haftung auf den Auftragswert begrenzt.
12.8 Eigentumsvorbehalt
Das
Eigentum an den vom IkR / Jan Hardt geleisteten Diensten geht erst dann auf den
Käufer über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten, welche mit der
entsprechenden Arbeit verbunden sind, getilgt hat.
Im
Falle des Wiederverkaufs sowie bei Vermischung und Verbindung tritt hiermit der
Besteller seine Forderungen oder seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrecht an das
IkR / Jan Hardt ab.
Bei
Be- oder Verarbeitung wird das IkR / Jan Hardt voll oder anteilig Eigentümer
des neu geschaffenen Gegenstandes.
Von
einer Pfändung oder jeder Beeinträchtigung unserer Rechte an der unter
Eigentumsvorbehalt stehenden Ware oder der entsprechenden Forderungen ist das
IkR / Jan Hardt vom Auftraggeber unverzüglich Anzeige zu machen.